Das Standesamt ist zuständig für:
Bescheinigungen aus dem Standesamt
Das Standesamt stellt dem Bürger folgende Bescheinigungen aus:
- Geburtschein und Auszüge aus dem Geburtenregister
- Trauschein und Auszüge aus dem Trauungsregister
- Totenschein und Auszüge aus dem Sterberegister.
Sämtliche Bescheinigungen und Auszüge werden auf stempelfreiem Papier und gebührenfrei ausgestellt.
Im Umgang mit öffentlichen Verwaltungen und Betreibern von öffentlichen Diensten können die Bürger eine Erklärung als Ersatz einer Bescheinigungen abgeben.
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