Die Erteilung einer Baukonzession ist mit der Entrichtung einer Gebühr für Erschließungs- und Baukosten verbunden. Die Konzessionsgebühren werden auf die verwirklichte/umgebaute oberirdische und unterirdische Kubatur berechnet.
Der Erschließungsbeitrag beträgt 6% der Landesbaukosten (von der Landesregierung 2mal jährlich festgesetzte Baukosten pro m³) und setzt sich aus primären Erschließungkosten und sekundären Erschließungskosten zusammen.
Die Höhe der Baukostenabgabe beträgt, je nach Bauvorhaben, 1%, 2% oder 15% der Landesbaukosten.
Befreiungen bzw. Reduzierungen der Konzessionsgebühren sind in einigen Fällen vorgesehen (siehe Art. 40, 66, 73, 75, 76, 77, 78, 124 und 127 des L.R.O.G. Nr. 13/97 und "Verordnung für die Festlegung und Einhebung des Erschließungsbeitrages und der Baukostenabgabe").
Die Zahlung der Konzessionsgebühren muss an das Schatzamt der Gemeinde (Südtiroler Sparkasse AG IBAN IT 73 S 06045 11619 000000000960) erfolgen und wird wie folgt aufgeteilt:
- 1/2 vor Erlass der Baukonzession
- 1/2 vor Erlass der Benützungsgenehmigung.
Beträge, deren Summe 1.000,00 € nicht überschreiten sind in einmaliger Zahlung vor Erteilung der Baukonzession zu entrichten.