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Beiträge an Vereine

Die Vereine können innerhalb 31. Jänner jeden Jahres um einen ordentlichen oder außerordentlichen Beitrag ansuchen (Stempelmarke zu € 16,00).

Beizulegen sind folgende Unterlagen:

  • Programmvorschau für das Beitragsjahr
  • Finanzierungsplan für das Beitragsjahr
  • Erklärung über den Vorsteuerabzug
  • Tätigkeitsbericht Vorjahr
  • Rechnungsbericht Vorjahr

Für das Ansuchen können Sie die unten angeführten Formulare benützen.

Datei herunterladen: PDFVerordnung über die Gewährung von Beiträgen

 

Formulare