Sie befinden sich hier:

Beschilderung

Aufschriften, Bemalungen, Anschläge, Plakate, Transparente, Projektionen und Dergleichen unterliegen einer Ermächtigung durch den Bürgermeister (Art. 53 der geltenden Gemeindebauordnung).

 

In der Regel gelten folgende Vorschriften:

  • jeder Betrieb kann maximal eine Beschilderung pro Gebäudefassade anbringen; die Größe darf 5 nicht überschreiten;
  • weiters darf maximal ein Werbeschild auf der Zubehörsfläche des Gebäudes mit einer maximalen Größe von 2 aufgestellt werden;
  • die Werbeschilder dürfen nur mit weißem / gelbem Licht beleuchtet werden, bzw., als hinterleuchteter Hintergrund darf nur weißes / gelbes Licht gewählt werden;
  • Werbeschilder mit beweglichen Schriften sind nicht zulässig;
  • die Werbeschilder müssen einen weißen Hintergrund haben; alternativ sind Werbeschilder aus Holz zulässig;
  • jeder Betrieb darf nur ein bewegliches Werbeschild während der Geschäftszeiten ausstellen; die Schildfläche darf 0,8 pro Seite nicht überschreiten; die Hintergrundfarbe beschränkt sich auf weiß oder schwarz;
  • jedes Gebäude darf nur ein Hinweisschild des Gebäudes am Straßenrand außerhalb der Zubehörsfläche anbringen; dieses muss in einheitlicher Form und Farbe angebracht werden (Breite 1,25 m; Höhe 0,25 m);
  • neue Namen der Gebäude müssen vom Gemeindeausschuss genehmigt werden;
  • es gelten weiters die Bestimmungen der geltenden Straßenverkehrsordnung.

 

Transparente, Spruchbänder

Für eine maximale Dauer von 20 Tagen dürfen Transparente und Spruchbänder für Veranstaltungen oder für Werbekampagnen ohne Ermächtigung ausgehängt werden; allerdings muss dies dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt werden. 

 

Was brauche ich?

  • Ansuchen um Ermächtigung versehen mit einer Stempelmarke zu € 16,00 (Formular am Ende der Seite)
  • Grafische Unterlagen in 2-facher Ausfertigung
  • Fotodokumentation / Fotomontage

Was kostet es?

  • 1 Stempelmarke zu € 16,00 für die Ermächtigung
  • Sekretariatsgebühren € 6,00.

 

Zuständig