Aufschriften, Bemalungen, Anschläge, Plakate, Transparente, Projektionen und Dergleichen unterliegen einer Ermächtigung durch den Bürgermeister (Art. 53 der geltenden Gemeindebauordnung).
In der Regel gelten folgende Vorschriften:
- jeder Betrieb kann maximal eine Beschilderung pro Gebäudefassade anbringen; die Größe darf 5 m² nicht überschreiten;
- weiters darf maximal ein Werbeschild auf der Zubehörsfläche des Gebäudes mit einer maximalen Größe von 2 m² aufgestellt werden;
- die Werbeschilder dürfen nur mit weißem / gelbem Licht beleuchtet werden, bzw., als hinterleuchteter Hintergrund darf nur weißes / gelbes Licht gewählt werden;
- Werbeschilder mit beweglichen Schriften sind nicht zulässig;
- die Werbeschilder müssen einen weißen Hintergrund haben; alternativ sind Werbeschilder aus Holz zulässig;
- jeder Betrieb darf nur ein bewegliches Werbeschild während der Geschäftszeiten ausstellen; die Schildfläche darf 0,8 m² pro Seite nicht überschreiten; die Hintergrundfarbe beschränkt sich auf weiß oder schwarz;
- jedes Gebäude darf nur ein Hinweisschild des Gebäudes am Straßenrand außerhalb der Zubehörsfläche anbringen; dieses muss in einheitlicher Form und Farbe angebracht werden (Breite 1,25 m; Höhe 0,25 m);
- neue Namen der Gebäude müssen vom Gemeindeausschuss genehmigt werden;
- es gelten weiters die Bestimmungen der geltenden Straßenverkehrsordnung.
Transparente, Spruchbänder
Für eine maximale Dauer von 20 Tagen dürfen Transparente und Spruchbänder für Veranstaltungen oder für Werbekampagnen ohne Ermächtigung ausgehängt werden; allerdings muss dies dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt werden.
Was brauche ich?
- Ansuchen um Ermächtigung versehen mit einer Stempelmarke zu € 16,00 (Formular am Ende der Seite)
- Grafische Unterlagen in 2-facher Ausfertigung
- Fotodokumentation / Fotomontage
Was kostet es?
- 1 Stempelmarke zu € 16,00 für die Ermächtigung
- Sekretariatsgebühren € 6,00.